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Genehmigungsverzicht | Rehasport

Vereinfachung durch „Genehmigungsverzicht“ für Rehasport

Liebe Netzwerkpartner,

immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen. Dies erleichtert enorm unsere Arbeit. Insbesondere bei Folgeverordnungen entstehen auch keine Ablehnungen mehr.

Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

Das hat jedoch nicht nur Vorteile. Die sorgfältige Kontrolle der Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt damit bei uns. Wir müssen prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.

Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.

Aktuell gilt für folgende Krankenkassen ein Genehmigungsverzicht:

  • IKK Südwest in Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
  • AOK Hessen
  • AOK Rheinland-Pfalz und Saarland
  • AOK Nordost
  • BKK pronova
  • Daimler BKK
  • BKK Pfaff
  • energie BKK
  • Neu ab 01.01.2024: AOK Baden-Württemberg
  • Neu ab 01.01.2024: AOK Bayern

Wir hoffen, dass weitere Kassen dem Vorbild folgen!